Bußmann Vermögensberatung

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Beim Ausbildungsstart an VL denken!! Ich berate Sie gerne!

BVI Artikel

Beim Ausbildungsstart an vermögenswirksame Leistungen denken Frankfurt, 15. Juni 2022. In wenigen Wochen werden viele junge Menschen ins Berufsleben starten und ihr erstes Gehalt verdienen. Auszubildende und Berufsanfänger haben ebenso wie Arbeitnehmer und Beamte Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL). VL sind Sparbeträge, die der Arbeitgeber für den Beschäftigten anlegt. Dabei zahlen die Arbeitgeber häufig die VL von bis zu 40 Euro pro Monat teilweise oder sogar komplett zusätzlich zum Gehalt. Ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag zeigt die genaue Höhe der VL. Ein VL-Vertrag mit Fonds wird sechs Jahre bespart. Danach ruht er bis zum jeweiligen Jahresende. Die weiteren VL-Zahlungen nach den sechs Jahren kann der Arbeitgeber auf ein neues VL-Konto des Arbeitnehmers überweisen. Sofern die Sparer die alten Verträge nicht auflösen, können sie auf lange Sicht mit geringen Beträgen ein ansehnliches Vermögen aufbauen. Sind die Voraussetzungen für die staatliche Arbeitnehmersparzulage erfüllt, legt der Staat beim Fondssparen noch bis zu 80 Euro pro Jahr dazu. Hierfür muss das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden unter 20.000 Euro liegen, bei Verheirateten unter 40.000 Euro. Untersuchungen zeigen, dass viele Arbeitnehmer das VL-Sparen nicht nutzen. Dabei lohnt sich diese geförderte Sparform. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der im deutschen Fondsverband BVI organisierten Fondsgesellschaften hin. Welche Chancen VL-Fondsverträge bieten, zeigt eine Analyse des BVI: VL-Sparpläne auf Fonds mit Schwerpunkt deutsche Aktien, in die sechs Jahre lang monatlich 40 Euro (insgesamt 2.880 Euro) eingezahlt wurden und die dann ein Jahr ruhten, warfen rückblickend eine attraktive Rendite ab. Im Schnitt aller Siebenjahreszeiträume seit 1962 haben Sparer eine jährliche Rendite von 7,4 Prozent erzielt. Mit Sparzulage waren es sogar im Schnitt 10,4 Prozent pro Jahr. Wissenswertes rund ums Geldanlegen bietet der BVI hier. Diese Meldung ist Teil der Serie „Finanzwissen für alle“.