Finanzen und Co. die wichtigsten Änderungen ab 2022

Finanzen und Co. die wichtigsten Änderungen ab 2022

Lebensversicherung: 

Der Garantiezins für neue kapitalbildende Versicherungspolicen sinkt ab Januar 2022 auf 0,25 Prozent; bisher lag er bei 0,9 Prozent.

Umtausch des Führerscheins

Viele alte Führerscheine verlieren im kommenden Jahr ihre Gültigkeit. Wer zwischen 1953 und 1959 geboren ist und noch ein rosafarbenes oder graues Dokument besitzt, muss dieses bis zum 19. Januar gegen einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein eintauschen. Der kostet 25 Euro und ist 15 Jahre gültig. Wer mit einem alten Führerschein in eine Polizeikontrolle gerät, zahlt ein Verwarngeld von 10 Euro.

Benzin und Diesel werden merklich teurer

Die Spritpreise werden im Jahr 2022 auf Grund der angehobenen CO₂-Steuer weiter anziehen.

Wer im kommenden Jahr einen Stopp an der Zapfsäule einlegen muss, der wird große Augen machen. Ab dem 1. Januar 2022 wird der Sprit nämlich noch teurer: Der Zuschlag für Benzin steigt auf 8,5 Cent pro Liter, für Diesel werden es 9,5 Cent pro Liter.

Der Aufschlag resultiert aus der Anfang 2021 eingeführten CO₂-Bepreisung für fossile Brennstoffe, die jährlich angehoben werden soll. Bisher wurden für Benzin 7 Cent und für Diesel 8 Cent fällig. Der anfangs festgelegte CO₂-Preis (Kohlenstoffdioxid-Abgabe) auf die Emission von Kohlendioxid in Höhe von 25 Euro steigt im Jahr 2022 auf 30 Euro pro Tonne CO₂.

Als Ausgleich für die Mehrbelastungen wurde übrigens die Pendlerpauschale für die einfache Wegstrecke pro Arbeitstag von bisher 30 auf 35 Cent pro Kilometer angehoben. Allerdings gilt der höhere Zuschuss erst ab dem 21. Kilometer. Die höhere Pendlerpauschale wird übrigens schon für die Anfang 2022 abzugebende Steuererklärung für das Jahr 2021 berücksichtigt.

Förderprämie für E-Autos wird weiter gezahlt

Käufer eines E-Autos dürfen sich auch weiterhin über die Förderprämien des Bundes freuen.

Die 2020 aufgestockte und in ihrer Höhe zunächst noch bis zum 31. Dezember 2021 befristete Innovationsprämie für Elektroautos und Plug-in-Hybride geht unter der neuen Ampel-Regierung in die Verlängerung. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat bestätigt, dass die Förderung im derzeitigen Umfang bis Ende 2022 aufrechterhalten bleibt.

Entsprechend können Käufer eines rein elektrisch angetriebenen Pkw weiterhin einen Zuschuss von bis zu 9570 Euro einplanen. Der Kauf von Plug-in-Hybriden wird wie bisher mit bis zu 6750 Euro gefördert. Nach einer Veröffentlichung der Richtlinie im Bundesanzeiger wird diese offiziell am 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Autoversicherung:

2022 sind die Besitzer von rund elf Millionen Autos in Deutschland in der Kfz-Haftpflichtversicherung von einer Änderung der Typklasse betroffen. Rund sieben Millionen werden Pkw in eine höhere Klasse eingestuft, rund 4,3 Millionen Autos profitieren von einer niedrigeren Einstufung. Für etwa drei Viertel aller Autobesitzer bleibt alles wie gehabt.

Homeoffice-Pauschale:

Steuerpflichtige können 2020 und 2021 für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich im Homeoffice arbeiten, einen Betrag von fünf Euro geltend machen, maximal jedoch 600 Euro. Diesen Wert erreicht man nach 120 Tagen im Homeoffice

Die neue Bundesregierung von SPD, Grüne und FDP will die steuerliche Homeoffice-Pauschale bis Ende 2022 voraussichtlich verlängern und evaluieren.

Von der Steuerpauschale profitieren auch Handwerkerinnen und Handwerker, die ihre Rechnungen oder Kostenvoranschläge im heimischen Wohnzimmer bearbeiten.

Die Homeoffice-Pauschale ist übrigens Teil der Werbungskosten-Pauschale. Die maximal 600 Euro gibt es also nicht zusätzlich zur Werbungskosten-Pauschale von 1.000 Euro

Altersvorsorge:

Für die Altersvorsorge sinkt im Westen eine wichtige Kennzahl zum 1. Januar: Gewöhnlich steht im Januar die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung (BBG) an. Diese Grenze ist der maximale Bruttolohnbetrag, der bei der Bestimmung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung beachtet wird. Der Teil des Bruttogehalts, der darüber hinausgeht, ist beitragsfrei. Nun hat die Corona-Pandemie die stetige Erhöhung der BBG ausgebremst. Denn die Werte werden jährlich an die Einkommensentwicklung des vergangenen Jahres angepasst – und diese waren zumindest im Westen zuletzt leicht rückläufig.

Deshalb soll die BBG ab dem 1. Januar 2022 erstmals sinken: In den alten Bundesländern wird die Grenze fortan von monatlich 7.100 auf 7.050 Euro (84.600 Euro im Jahr) zurückgehen. Im Osten Deutschlands steigt sie hingegen leicht von 6.700 auf 6.750 Euro (81.000 Euro im Jahr).

Beitragsbemessungsgrenze:

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt 2022 unverändert bei 58.050 Euro (monatlich 4.837,50 Euro). Bis zur Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei.

Betriebliche Vorsorge:

Maximale Förderbeträge werden geringfügig abgesenkt: Als Folge sinkt der steuerliche Förderbetrag für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) geringfügig von 568 auf 564 Euro sowie der sozialversicherungsfreie Beitrag von 284 auf 282 Euro monatlich (nicht betroffen sind pauschalbesteuerte Direktversicherungen und Pensionskassen).

Gleiches gilt für den sozialversicherungsfreien Förderbetrag von Unterstützungskassen und Direktzusagen im Rahmen einer Entgeltumwandlung, er sinkt von 284 auf 282 Euro. Auch die als Sonderausgaben abzugsfähigen Beiträge zu Basisrenten reduzieren sich von jährlich 25.787 Euro auf 25.639 Euro (für Ledige), da diese an den Höchstbetrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt sind. Hier gilt zu beachten, dass sich dadurch auch die steuerliche Ansetzbarkeit leicht verringert.

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Ab 2022 müssen Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 Prozent zu jeder betrieblichen Altersvorsorge zahlen, wenn diese über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds erfolgt. Egal, wie alt der Vertrag ist.

Wer über eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) mit einer Entgeltumwandlung verfügt, hat ab dem kommenden Jahr ein gesetzliches Anrecht auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber – unabhängig davon, wann er den Vertrag abgeschlossen hat. Bislang galt der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss nur für Neuverträge, künftig müssen auch Bestandsverträge unterstützt werden.

Der Mindestlohn steigt

2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn gleich zweimal. Ab dem 1. Januar schreibt der Gesetzgeber 9,82 Euro pro Stunde und ab dem 1. Juli 2022 10,45 Euro pro Stunde vor. Im Koalitionsvertrag sind künftig sogar 12 Euro vorgesehen. Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,60 Euro pro Stunde. Auch viele branchenbezogenen Mindestlöhne steigen im kommenden Jahr.

Briefporto:

Zum 1. Januar 2022 erhöht die Deutsche Post das Porto für einen Standardbrief von 80 auf 85 Cent. Für eine Postkarte werden 70 Cent statt 60 Cent fällig.

Kükentöten:

Deutschland ist das erste Land, das das Töten männlicher Küken verbietet. Ab 1. Januar 2022 ist Schluss damit. Bisher wurden laut Verbraucherzentrale NRW in Deutschland jedes Jahr rund 45 Millionen männliche Küken der Legehennenrassen getötet, weil sie keine Eier legen.

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