hier geht es zum Blog von Herrn Prof. Dr. Hartmut Walz
Dies ist ein Auszug aus dem Artikel von Herrn Prof. Dr. Hartmut Walz:
Kündigung Prämiensparen flexibel
Über 130, mithin rund ein Drittel der knapp 380 deutschen Sparkassen haben in den letzten Jahren Prämiensparverträge gekündigt. Oft willkürlich, ohne Rechtsgrundlage und zum Schaden ihrer gutgläubigen und über Generationen hinweg loyalen Kunden.
Bereits im Mai 2019 musste der Bundesgerichtshof (BGH) daher entscheiden, dass die Sparkassen bestimmte Prämiensparverträge nicht vor Erreichen der höchsten Prämienstufe kündigen dürfen (Az. XI ZR 345/18).
Die Entscheidung betrifft jedoch nur unbefristete oder befristete Verträge, deren Frist bzw. höchste Prämienstaffel erreicht ist. Mehr dazu im Blogbeitrag „Vom Kunden zum Bettler“.
Eine unerfreulich lange Liste von Sparkassen, die Prämiensparverträge einseitig gekündigt oder versucht haben, ihre Kunden aus den Verträgen zu drängen, erstellt die Stiftung Warentest.[1]