Bußmann Vermögensberatung

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Riester Renten....Verbraucherschutz Hamburg gibt Tipps zum Umgang mit Kosten....

Viele Riester-Sparer – vor allem Eltern und Geringverdiener – mussten in der Vergangenheit für ihre Versicherungen doppelte Abschluss- und Vertriebskosten zahlen. Laut Bundesfinanzministerium darf das nicht sein. Wenn Sie betroffen sind, sollten Sie Ihr Geld zurückfordern. Nutzen Sie dafür unseren Musterbrief

https://www.vzhh.de/themen/finanzen/private-altersvorsorge-riester-etc/doppelprovisionen-bei-riester-holen-sie-ihr-geld-zurueck